Förderung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Förderprogramm Digitale Dorflinde dient dazu, einen Zuschuss für die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen zu erhalten. 
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots.
 


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.


Zuständigkeit

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es liegen keine Fristen vor.


Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung


Fachlich freigegeben am

08.11.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Adresse
Taunusstraße 3
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Adresse
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.