Begasung anzeigen


Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen bei der erstmaligen Inbetriebnahme einer ortsfesten Anlage oder außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen.

Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.

Für Tätigkeiten mit Begasungsmitteln sind neben den Grundpflichten der GefStoffV auch die Vorgaben des Anhangs I Nr. 4 GefStoffV zu beachten.


Verfahrensablauf

Eine Begasungstätigkeit können Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen. 
Sie reichen bei Ihrer Anzeige die erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte  geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt den Abteilungen für Arbeitsschutz der Regierungspräsidien (RP) des Landes Hessen.


Voraussetzungen

Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Unternehmensbezogene Anzeige

Tätigkeitsbezogene Anzeige


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen sind zu beachten.


Bearbeitungsdauer

Zeitnah nach Antragseingang


Rechtsgrundlage

§15d Absatz 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.2.2 der GefStoffV


Anträge / Formulare

Mitteilung über beabsichtigte Tätigkeiten mit Begasungsmitteln nach TRGS 512; TRGS 513; TRGS 522


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 53 - Arbeitsschutz (Chemie, Gesundheit, Dienstleistungen)
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt