Die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.


Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

Sie reichen die erforderlichen Unterlagen für die von Ihnen zu beantragenden Erlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.

Der Inhalt der Unterlagen richtet sich nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt den Abteilungen Arbeitsschutz der Regierungspräsidien (RP) des Landes Hessen.


Voraussetzungen

Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung über die Vollständigkeit oder welche Unterlagen für die Entscheidung noch nachgereicht werden müssen.

Der Inhalt der Unterlagen richtet sich auch nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen bei der Beantragung zu übermitteln:


Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Betriebsbezogener Erlaubnis gemäß der TRGS 512; TRGS 513 oder TRGS 522 sind noch weiter Unterlagen erforderlich die sich aus den Voraussetzungen der entsprechenden TRGS ergebene.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine gesetzlichen Fristen zu berücksichtigen.

Die Erlaubnis ist jedoch Voraussetzung für das grundsätzliche Durchführen von Begasung.


Bearbeitungsdauer

Zeitnah nach Antragseingang


Rechtsgrundlage

§15d Absatz 1 i. V. m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 der GefStoffV


Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos erfolgen.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 53 - Arbeitsschutz (Chemie, Gesundheit, Dienstleistungen)
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt