Werkstattkarte erneuern


Leistungsbeschreibung

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für 

Ihre verantwortlichen Fachkräfte verwenden die Werkstattkarte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen. 

Sie ist ein Jahr gültig. Wenn Sie Ihre Werkstattkarte erneuern wollen, müssen Sie diese als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibern vorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte müssen Sie als Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die beauftragte Fachkraft noch bei Ihnen beschäftigt ist und entsprechend der Fahrtenschreiberkarten- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline geschult wurde. Der Schulungsnachweis darf dabei nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.


Zuständigkeit

Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH)


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Bearbeitungsdauer

15 Werktage


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Fachlich freigegeben am

08.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen
Adresse
Rüdesheimer Straße 119
64285 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

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