Unternehmenskarte erneuern


Leistungsbeschreibung

Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie

eine Folgekarte beantragen.

Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.


Zuständigkeit

Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH)


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Fachlich freigegeben am

08.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen
Adresse
Rüdesheimer Straße 119
64285 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

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