Fahrerkarte erneuern


Leistungsbeschreibung

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.

Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.

Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.


An wen muss ich mich wenden?

TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen


Zuständigkeit

Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH).


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Fachlich freigegeben am

08.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen
Adresse
Rüdesheimer Straße 119
64285 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

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