Hilfe für Gehörlose beantragen


Leistungsbeschreibung

Sie haben als Mensch mit einer Gehörlosigkeit oder einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Höhe von derzeit 178,96,- Euro monatlich. Der Betrag verändert sich jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.

Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Landeswohlfahrtsverband Hessen.


Voraussetzungen

Sie haben Ihre Behinderung bereits seit Geburt oder bevor Sie 18 Jahre alt geworden sind.

Gehörlosengeld:

Taubblindengeld:


Welche Unterlagen werden benötigt?

Gehörlosengeld:

Taubblindengeld:


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Antragsgebühren an. Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen.


Welche Fristen muss ich beachten?

Gehörlosengeld und Taubblindengeld werden ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gezahlt, wenn die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen. Die Zahlungen erfolgen im Voraus. Sie erhalten am Ende des Monats die Zahlung für den folgenden Monat.


Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung durch schriftlichen Verwaltungsakt nach der Prüfung.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Fachlich freigegeben am

17.12.2025

Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt