Zuschuss für Menschen mit Sprachförderbedarf beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Programm „Berufsqualifizierende Sprachförderung (BQS+)“ fördert Menschen mit Sprachförderbedarf und hilft bei der Arbeitsmarktintegration. Gefördert wird eine berufsqualifizierende Sprachvermittlung innerhalb von oder in enger Anbindung an eine Basismaßnahme.

Die Sprachförderung kann auf Basis von drei unterschiedlichen Qualitätsstufen beantragt werden. Diese Qualitätsstufen spiegeln den Reife- und Entwicklungsgrad innerhalb der jeweiligen Maßnahme wider. Auf jeder Stufe wird Sprachunterricht mit Fachunterricht verknüpft.

Die wöchentliche Anzahl von Unterrichtseinheiten kann in einem Umfang zwischen 10 und 20 Stunden beantragt werden.

Die Gruppengröße liegt zu Beginn der Maßnahme bei mindestens 8 und maximal 15 Teilnehmenden.

Die berufsqualifizierende Sprachförderung wird in drei möglichen Formen umgesetzt: Teamteaching (Fachlehrkraft und Sprachlehrkraft führen gemeinsam den Fachunterricht), Sprachförderunterricht (zusätzliche Lerninhalten durch Sprachlehrkraft) und ergänzende Einheiten (wie z.B. Online lernen)


Verfahrensablauf

Den Förderantrag können Sie online im Kundenportal der WIBank beantragen. 


An wen muss ich mich wenden?

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen


Zuständigkeit

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen zur Antragstellung sind immer dem entsprechenden Förderaufruf zu entnehmen. Weitere Fristen zur Projektumsetzung sind im Zuwendungsbescheid geregelt.


Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Antrags kann keine pauschale Bearbeitungsdauer festgelegt werden, da diese unter anderem abhängig von weiteren Beteiligten sowie vom Umfang des Antrags ist.


Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze für das Förderprogramm Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+) (zurzeit im Genehmigungsverfahren)
Rechtliche Grundlage ist insbesondere die Rahmenrichtlinie für die Interventionen des Europäischen Sozialfonds Plus in Hessen für die Förderperiode 2021 bis 2027 inklusive der Leitlinie zur Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) im ESF+ Hessen in der Förderperiode 2021–2027 in der jeweils gültigen Fassung.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja


Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

16.03.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Adresse
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.