Beantragung eines Mahnbescheids


Leistungsbeschreibung

Sie haben gegen eine Person eine Geldforderung, die diese nicht beglichen hat und sich mit der Zahlung in Verzug befindet. Um diese Forderung gerichtlich durchzusetzen, bietet Ihnen das Mahnverfahren einen einfachen und schnellen Weg. Ein oft langwieriges und auch teures Streitverfahren vor Gericht kann somit vermieden werden. Zudem können Sie das Mahnverfahren immer ohne anwaltliche Hilfe durchführen.

Ziel des Mahnverfahrens ist der Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der als Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dienen kann (zum Beispiel Beauftragung Gerichtsvollzieher).


Verfahrensablauf

Das Mahnverfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Mahnbescheide können schriftlich oder online beantragt werden.

Wenn Sie den Mahnbescheid schriftlich beantragen wollen:

Wenn Sie den Mahnbescheid online beantragen wollen:


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Mindestgebühr 36 EUR, keine Obergrenze, Gebühr hängt von Streitwert (= Höhe der Geldforderung) ab.

Vorkasse:

Zahlungsweise: nach Rechnungserhalt

Gegebenenfalls zusätzlich: Überweisung oder Kreditkartenzahlung nach Rechnungserhalt über ePayment-Plattform

Gegebenenfalls zusätzlich: (Einzugsermächtigung)

Kassenzeichen: kein allgemeines Kassenzeichen; bei Zahlung ist das individuelle Kassenzeichen anzugeben, das sich auf jeder Kostenrechnung befindet.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz


Fachlich freigegeben am

21.06.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Hünfeld
Adresse
Hauptstraße 24
36088 Hünfeld