Fundmeldung eines Bodendenkmals (Zufallsfund)


Leistungsbeschreibung

Mit diesem Formular können Sie archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde melden, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind. Grundlage hierfür ist die Fundmeldepflicht für Bodendenkmäler gemäß des Hessisches Denkmalschutzgesetzes. Wurde der Fund bei Bauarbeiten entdeckt? Dann beachten Sie bitte, dass der Fund und die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten sind.


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder Gemeinde


Voraussetzungen

Keine


Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Fund und die Fundstelle sind unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden. Wurde der Fund bei Bauarbeiten gemacht, ist die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten.


Bearbeitungsdauer

In der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen je nach Aufkommen.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst


Fachlich freigegeben am

18.05.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel
Adresse
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt