Informationen zum Semesterbeitrag beantragen


Leistungsbeschreibung

Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die jede Studentin und jeder Student vor jedem Semester zu entrichten hat, um sich für das anstehende Semester rückzumelden. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

Die Zusammensetzung des Semesterbeitrags wird von den Präsidien verabschiedet und auf den Websites der Hochschulen bekannt gemacht.

Die Hochschulverwaltung übernimmt die treuhänderische Einnahme der Semesterbeiträge und verteilt diese anschließend an die jeweiligen Empfänger, zum Beispiel die Hochschule, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studierendenwerk.

Der Semesterbeitrag dient dazu, die Verwaltungsaufwendungen zu einem gewissen Anteil mit zu finanzieren. Der Zuschuss zu den Studierendenwerken ist dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu fördern, zum Beispiel Studentenwohnheime, Kitas und Mensen. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. Meist werden die Beiträge zu vergünstigten Leistungen wie öffentlicher Nahverkehr, Kino, Theater, Fahrrad-Verleih und so weiter über die Studierendenvertretung mit den jeweiligen Kooperationspartnern ausgehandelt. Die Verteilung der Gelder an die Kooperationspartner erfolgt über die Studierendenvertretung.

Die Fristen für die Überweisung des Semesterbeitrags sind an den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Wird die Frist zum Zahlungseingang überschritten, drohen Mahnverfahren und

gegebenenfalls die Exmatrikulation wegen fehlender Semesterbeiträge. Die Fristen und Beitragssätze sind auf den jeweiligen Websites der Hochschulen veröffentlicht. Die Studierenden werden darüber hinaus in der Regel per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag und die Zahlungsfrist informiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Teile des Semesterbeitrags zurückzufordern, zum Beispiel das Semesterticket im Falle einer Beurlaubung. Diese Teilbefreiung ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt und die Informationen dazu üblicherweise auf den entsprechenden Websites zu finden.


Verfahrensablauf


Voraussetzungen

Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Einschreibung die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags notwendig.

Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen Sie Ihre Einschreibung in jedem Semester bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.

Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag zuzüglich einer rechtlich vorgegebenen Säumnisgebühr nachzahlen.

Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Möglicherweise droht Ihnen dann die Exmatrikulation.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hochschulen haben unterschiedliche Fristen. Diese werden auf den Websites der Hochschulen, per E-Mail und über sonstige Kommunikationswege der Hochschulen veröffentlicht.

Üblicherweise liegt die letzte Frist zum Zahlungseingang rund 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Semesters innerhalb des Rückmeldezeitraums.

Für verspätete Rückmeldungen ist eine Säumnisgebühr innerhalb einer vorgegebenen zweiten Frist zu entrichten.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann in der Regel bis zu einer Woche dauern, abhängig von der Banklaufzeit.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Was sollte ich noch wissen?

Die Semesterbeiträge sind von den Bewerbenden und Studierenden zu zahlen.

Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können für die Zahlung Kosten entstehen.

Bei Auslandsüberweisungen ist es aufgrund der Wechselkurse für Bewerbende oder Studierende zum Teil schwierig, genaue Informationen über die Gebühren für eine Zahlung aus dem Ausland zu erhalten und den exakten Semesterbeitrag zu zahlen.

Überschüssige Beträge werden ab einer bestimmten Höhe zurückgezahlt. Die Details legen die jeweiligen Hochschulen fest.


Fachlich freigegeben am

28.03.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)
Adresse
Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
Adresse
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main

Studienbüro der Hochschule Fulda
Adresse
Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Postanschrift
Leipziger Straße 123
36037 Fulda

Studienbüro der Hochschule RheinMain
Adresse
Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Gebäude A, Gartengeschoss)

Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
Adresse
Wiesenstraße 14
35390 Gießen, Universitätsstadt

Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
Adresse
Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim
(Müller-Thurgau-Haus, Erdgeschoss, Raum 00.08)

Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Adresse
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60001 Frankfurt am Main
(PEG-Gebäude, 1. Obergeschoss)

Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
Adresse
Dürerstraße 10
60596 Frankfurt am Main

Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
Adresse
Schlossstraße 31
63065 Offenbach am Main, St.

Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Adresse
Eschersheimer Landstr. 29-39
60322 Frankfurt am Main

Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
Adresse
Goethestraße 58
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Studienservice im Erdgeschoss)
Postanschrift

Postfach:111440
35390 Gießen, Universitätsstadt

Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg
Adresse
Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt
Postanschrift
Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt


Studierendensekretariat der Universität Kassel
Adresse
Mönchebergstraße 19
34125 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Moritzstraße 18
34125 Kassel, documenta-Stadt
(Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund um das Studium ist die Infotheke "Information Studium" im Campus Center, Ebene 3.)

Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt
Adresse
Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt