Elterngeld Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Sie werden Eltern und haben Fragen zum Thema Elterngeld? Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.
Zuständigkeit
Elterngeld müssen Sie schriftlich bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Familienatlas - Informationen und Antragsformulare zum Elterngeld
- Onlineantrag Elterngeld
- Elterngeldrechner
- Familienportal.de - Informationen über alle finanzielle Leistungen für Familien
- Broschüre: Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
- Regierungspräsidium Gießen – Fachaufsicht Elterngeld
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Fachlich freigegeben am
24.04.2024Zuständige Stelle(n)
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Adresse
Mündener Straße 4
34123 Kassel, documenta-Stadt