Förderung von Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens beantragen


Leistungsbeschreibung

Die finanzielle Bezuschussung des Vorhabens durch das Land, ebenso wie die zuwendungsfähigen Ausgaben, differieren hinsichtlich des Fördergegenstands. Die Zuzahlung reicht von 40% bis 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Folgende Vorhaben werden finanziell unterstützt:


Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf kann generell so zusammengefasst werden:


Zuständigkeit

Das Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.


Voraussetzungen

Dies ist stark von dem Fördergegenstand abhängig. Bei einem lokalen Gesundheitszentrum muss beispielsweise eine Arztpraxis als Lehrpraxis an einer hessischen Universität akkreditiert sein oder bei einer Zweigpraxis muss die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.


Bearbeitungsdauer

Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit kann nicht angegeben werden, da diese von verschiedensten Faktoren (zum Beispiel Vollständigkeit des Antrags oder Art des Fördergegenstands) abhängig ist.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Was sollte ich noch wissen?

Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege finden Sie unter dem Stichwort „Ländlicher Raum“ die unterschiedlichen Fördergegenstände, den ländlichen Raum betreffend. Der weiterführende Artikel „Ländlicher Raum - Förderung: Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens" beinhaltet alle notwendigen Informationen.


Weiterführende Informationen

Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege finden Sie unter dem Stichwort „Ländlicher Raum“ die unterschiedlichen Fördergegenstände, den ländlichen Raum betreffend. Der weiterführende Artikel „Ländlicher Raum - Förderung: Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens" beinhaltet alle notwendigen Informationen.


Fachlich freigegeben durch

Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Fachlich freigegeben am

13.01.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Adresse
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt