Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden


Verfahrensablauf

An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt


Zuständigkeit

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder


Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.


Welche Fristen muss ich beachten?


Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag


Fachlich freigegeben am

22.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Finanzamtssuche