Handelsregister Eintragung Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)


Leistungsbeschreibung

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.


Verfahrensablauf

Anmeldung

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Angaben sind notwendig:

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.


Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe


Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis