Berufsregister für Steuerberater Eintragung von Berufsausübungsgesellschaften


Leistungsbeschreibung

Die Eintragung Ihrer Berufsausübungsgesellschaft beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Berufsausübungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.


Voraussetzungen

Sie sind Mitglied einer Berufsausübungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?

Keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

23.11.2023

Zuständige Stelle(n)

Finanzamtssuche