Alleinerbschein Erteilung Verfügung von Todes wegen


Leistungsbeschreibung

Den Alleinerbschein stellt Ihnen das Nachlassgericht aus. Er bezeugt, dass Sie als einzige Person Erbin oder Erbe sind, also die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers allein antreten. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Person Sie im Testament oder Erbvertrag als Allein- oder Universalerbe eingesetzt hat.

Mit dem Erbschein erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf Bankkonten der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen. 


Verfahrensablauf

Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:


Voraussetzungen

Nur als Alleinerbe können Sie einen Alleinerbschein beantragen.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare: 
Onlineverfahren möglich: 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig:


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

15.11.2021

Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis