Alleinerbschein Erteilung gegenständlich beschränkter Erbschein


Leistungsbeschreibung

Ein Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Person Sie im Testament oder aufgrund eines Erbvertrages als Allein- oder Universalerbe bestimmt hat. Oder wenn Sie im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge als alleiniger Erbe die Rechtsnachfolge antreten, weil alle anderen Miterben das Erbe ausgeschlagen haben.

Einen gegenständlich beschränkten Erbschein können Sie ebenfalls beim Nachlassgericht beantragen. Wenn es im Ausland einen Nachlass in Form von Gegenständen gibt, beschränkt dieser Erbschein sich auf den in Deutschland befindlichen Nachlass.  


Verfahrensablauf

Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare: 
Onlineverfahren möglich: 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

15.11.2021

Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis