Anschluss an das zentrale, spielerübergreifende Spielersperrsystem OASIS


Leistungsbeschreibung

Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS mittels eines Online-Formulars. Der Anschluss an das Sperrsystem kann wie folgt erfolgen:

Mit OASIS WEB steht ein Programm zur Verfügung, das über einen Link im Internetbrowser aufrufbar ist. Über entsprechende Eingabefelder können Sperren abgefragt, eingetragen, geändert und aufgehoben werden.

Falls diese Lösung, die ein händisches Erfassen der Kundendaten in das Programm erfordert, nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, sich über eine eigene Programmlösung oder über die Programmlösung eines Dritten (Dienstleisters) anzuschließen. Hierfür steht die Schnittstelle OASIS WS zur Verfügung. Die Anschlusslösung kann z.B. die Übertragung der Kundendaten an OASIS mit Hilfe eines Kartenlesegerätes ermöglichen, so dass ein „Eintippen“ entfällt.


Verfahrensablauf

Der Anschluss an OASIS ist ausschließlich digital möglich und erfolgt in nachstehenden Schritten

 Sie erhalten jährlich eine Abrechnung der entgelte, die nach  der Nutzung (Anzahl der Abfragen) berechnet werden.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Anschluss an OASIS ist das Vorliegen einer entsprechenden

eine Automatenaufstellererlaubnis.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis ist der Veranstalter/Vermittler verpflichtet, OASIS zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Anschluss an OASIS vor Erlaubniserteilung erfolgen muss.


Bearbeitungsdauer

Unabhängig von der gewählten Anschlusslösung (WEB oder WS) kann der Anschluss innerhalb von 4 Wochen erfolgen, wenn der gewählte Dienstleister (notwendig für die WS Lösung) bereits eine Freigabe besitzt.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Was sollte ich noch wissen?

Sind keine aktuellen Erlaubnisse vorhanden, kann der Anschluss an OASIS nicht erfolgen.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


Fachlich freigegeben am

30.07.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.1 - Glücksspiel - OASIS, gewerbliches Spiel
Adresse
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Postanschrift

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

(für Spielerinnen und Spieler)

(für Veranstalterinnen und Veranstalter)