Staatsexamen zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in ablegen


Leistungsbeschreibung

Die Staatliche Prüfung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Ausbildungsteilnehmende der in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die an dieser Staatlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser anmelden und zugelassen werden. 

Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Hier wird u.a. die Staatliche Prüfung organisiert, der Zulassungsantrag entgegengenommen, die Ladung zu den jeweiligen Prüfungen (schriftlich und mündlich) erteilt sowie das Prüfungszeugnis (Fachkundenachweis) ausgestellt.

Im Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung beizufügen sind. Diese Verordnung gilt in Verbindung mit den Übergangsvorschriften nach dem Psychotherapeuten-Gesetz in der aktuellen Fassung.  


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Zuständigkeit

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.


Voraussetzungen

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung zur Staatlichen Prüfung und im Benehmen mit der Leitung der Ausbildungsstätte über die Ladungen zu den Prüfungsterminen. Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Zulassung ist elektronisch zu stellen und muss spätestens bis zum 10. Januar (Frühjahrestermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zugegangen sein.


Bearbeitungsdauer

Die Zulassung und zugleich Ladungen zu den jeweiligen Prüfungsterminen werden spätestens 14 Tage vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
(§ 7 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) in Verbindung mit den Übergangsvorschriften)


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

15.07.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)