Staatsexamen Humanmedizin ablegen


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben am

09.06.2021

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1)
  1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2)
  1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3)

Gebühr

Gebühr
95 EUR (FIX)

Prüfungsgebühr

Gebühr
40 EUR (FIX)

- Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr in Höhe von EUR 40,00 zu entrichten.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Zulassung ist elektronisch zu stellen und muss bis zum 10. Januar (Frühjahrestermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem HLfGP zugegangen sein.


Bearbeitungsdauer

Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage über das elektronische Postfach zugestellt.


Leistungsbeschreibung

Die Ärztliche Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der ärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Humanmedizin an einer hessischen Hochschule, die an der Ärztlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. 

Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Hier werden u.a. die Staatlichen Prüfungen organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und Zeugnisse ausgestellt.

In der Approbationsordnung für Ärzte ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  


Voraussetzungen

Die Ärztliche Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Zuständigkeit

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)