Staatsexamen Pharmazie ablegen


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben am

09.06.2021

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH1)
  1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH2)
  1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH3)

Gebühr

Gebühr
95 EUR (FIX)

Prüfungsgebühr

Gebühr
40 EUR (FIX)

Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr con 40,00 Euro zu entrichten.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist schriftlich in der vom HLfGP vorgeschriebenen Form zu stellen und muss für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bis zum 10. Januar (Frühjahrstermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem HLfGP zugegangen sein. Der Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muss dem HLfGP bis zu dem von ihm jeweils bekanntgegebenen Termin zugegangen sein.


Leistungsbeschreibung

Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Pharmazie an einer hessischen Hochschule, die an der Pharmazeutischen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. 

Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Hier werden u.a. die Staatlichen Prüfungen organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und Zeugnisse ausgestellt.

In der Approbationsordnung für Apotheker ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  


Voraussetzungen

Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:


Bearbeitungsdauer

Die Zulassung und zugleich Ladung zur Prüfung wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt. Gemäß § 12 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO).


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Zuständigkeit

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.


Verfahrensablauf


Anträge / Formulare


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)