Staatsexamen Zahnmedizin ablegen


Leistungsbeschreibung

Die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der zahnärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Zahnmedizin an einer hessischen Hochschule, die an der Zahnärztliche Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. 

In der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ist geregelt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Zuständigkeit

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)


Voraussetzungen

Die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:


Welche Unterlagen werden benötigt?

1. Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

2. Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

3. Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldeschluss für alle Prüfungsabschnitte ist jeweils der 10. Januar bzw. der 10. Juni.

Die Antragsstellung erfolgt elektronisch.


Bearbeitungsdauer


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Fachlich freigegeben am

19.01.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)