Veränderungsanzeige zur Fortschreibung der Weinbaukartei


Leistungsbeschreibung

Sie sind verpflichtet, eine Änderung bei Ihnen oder Ihrem Betrieb bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies betrifft meist den Wechsel des Vermarkters / Eigentümers bei einer oder mehreren Weinbauflächen/Rebflächen zur Fortschreibung der Weinbaukartei. Dazu zeigen Sie neben den Flächenangaben den bisherigen sowie den neuen Eigentümer / Vermarkter an. Zudem zeigen Sie an, ob Sie die Fläche(n) im Eigentum bewirtschaften oder dies von einem abweichenden Bewirtschafter übernommen wird. Des Weiteren zeigen Sie an, ob der Ertrag der Fläche(n) an eine Winzergenossenschaft geliefert wird. Im Rahmen dieser Anzeige geben Sie außerdem eine Verpflichtungserklärung zum Einsatz von Pheromonen zur Traubenwicklerbekämpfung gemäß der jeweils gültigen Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ab.


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat Weinbau


Voraussetzungen


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die unterjährig bei Ihnen oder Ihrem Betrieb stattfindende Änderung ist unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

28.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau
Adresse
Wallufer Str. 19
65343 Eltville am Rhein