Anzeige der Rodung einer Weinbaufläche/Rebfläche


Leistungsbeschreibung

Sie sind verpflichtet, die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen zur Fortschreibung der Weinbaukartei anzuzeigen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der Rodung in das Formular ein und senden dieses an die zuständige Behörde.


Verfahrensablauf

Sie zeigen die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde an.

Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.

Sie erhalten eine Rodungsbescheinigung.

Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat Weinbau


Voraussetzungen


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Abgabetermin für diese Meldung ist der 31. Mai des Meldejahres.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

28.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau
Adresse
Wallufer Str. 19
65343 Eltville am Rhein