Berufsregister für Steuerberater Löschung


Leistungsbeschreibung

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Verzichtserklärung schriftlich oder zu Protokoll der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer erklären. Der Verzicht auf die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist schriftlich durch eine vertretungsberechtigte Person der Gesellschaft zu erklären.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.


Voraussetzungen

Sie sind als Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen, aber nicht länger tätig.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Bearbeitungsdauer


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch

 Hessisches Ministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

29.07.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Finanzamtssuche