Annahme eines Volljährigen Aussprache


Leistungsbeschreibung

Die Annahme eines Volljährigen als Kind (Adoption) wird auf Antrag des bzw. der Annehmenden und des bzw. der Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Das ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem bzw. der Annehmenden und dem bzw. der Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.

Die Volljährigenadoption ist grundsätzlich als Adoption mit schwachen Wirkungen ausgestaltet, d. h. die verwandtschaftlichen Beziehungen des Anzunehmenden zu seiner leiblichen Familie werden nicht vollständig gekappt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie aber auch als Volladoption ausgesprochen werden, die zu einer nahezu vollständigen Integration in die Familie des bzw. der Annehmenden führt.


Verfahrensablauf

Sie müssen die erforderlichen Unterlagen als notariell beglaubigte Erklärungen beim Familiengericht einreichen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Familiengericht bei Ihrem örtlich zuständigen Amtsgericht.


Zuständigkeit

Über den Antrag zur Annahme entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht. In Hessen gibt es nicht bei allen Amtsgerichten Familiengerichte (§ 5 der Justizzuständigkeitsverordnung). Das für Sie örtlich zuständige Amtsgericht finden Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Bearbeitungsdauer

Wegen des vorgegeben Verfahrensablaufs i. d. R. mindestens 3 Monate, vom Einzelfall abhängig


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch im Serviceportal des Bundeslandes Baden-Württemberg.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz


Fachlich freigegeben am

22.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis