Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung


Leistungsbeschreibung

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.

Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Verfahrensablauf

Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Kassel


Voraussetzungen

Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:


Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle

Zunächst formloser Antrag auf Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Weitere Unterlagen/Nachweise/Formulare werden von der zuständigen Anerkennungsbehörde dem Antragsteller mitgeteilt.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.


Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise innerhalb von 3 Monaten


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

12.11.2021

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt