Geschiedenenunterhalt Festsetzung


Leistungsbeschreibung

Sollten Sie sich mit Ihrem geschiedenen Partner bzw. Ihrer Partnerin nicht über eine angemessene Unterhaltshöhe einigen können, können Sie Ihren Geschiedenenunterhaltsanpruch gerichtlich geltend machen. Der Ablauf eines solchen Gerichtsverfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den für den Zivilprozess geltenden Vorschriften.

Der Geschiedenenunterhaltsanspruch bemisst sich für die im Gesetz aufgenommenen Unterhaltstatbestände nach den anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung, welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen. Wegen der Einzelheiten wenden sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Weitere Informationen können Sie auch den Unterhaltrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte entnehmen.


Verfahrensablauf

Ein Antrag zur Geltendmachung eines Geschiedenenunterhalts kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt gestellt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.


Zuständigkeit

Das für Sie zuständige Amtsgericht – Familiengericht – ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.


Voraussetzungen

Grundsätzlich sind Sie und Ihre ehemalige Ehepartnerin/Ihr ehemaliger Ehepartner nach der Scheidung zunächst einmal verpflichtet, für den eigenen Unterhalt eigenverantwortlich zu sorgen. Wenn Sie nach der Scheidung dazu außerstande sind, können Sie einen Unterhaltsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine gesetzlichen Fristen


Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Keine


Was sollte ich noch wissen?

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte, z. B. die Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Informationen zum Thema Scheidung siehe

https://www.bmfsfj.de/


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz


Fachlich freigegeben am

22.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis