Prüfung als Gefahrgutbeauftragte oder Gefahrgutbeauftragter ablegen


Leistungsbeschreibung

Sobald ein Unternehmen gefährliche Güter transportiert oder daran beteiligt ist, muss es mindestens eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Für diese Position müssen Sie einen Schulungsnachweis vorlegen, der dem Verkehrsträger entspricht, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

Es gibt Schulungen und Prüfungen für:

Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Während die Wiederholungsprüfung der Verlängerung des Schulungsnachweises dient, können Sie mit der Ergänzungsprüfung weitere Verkehrsträger ergänzen.


Verfahrensablauf


Voraussetzungen

Zulassung zur Grundprüfung:

Zulassung zur Verlängerungsprüfung:

Zulassung zur Ergänzungsprüfung:


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:

Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

23.07.2026

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Adresse
Kurfürstenstraße 9
34117 Kassel, documenta-Stadt