Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben Entscheidung


Leistungsbeschreibung

Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden Partner nicht über die Verteilung der Haushaltsgegenstände einigen können, können Sie einen Anspruch auf Verteilung der Haushaltsgegenstände gerichtlich geltend machen.


Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben ist bei dem nach §§ 201 f. FamFG zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – zu stellen.


An wen muss ich mich wenden?

Nachstehend finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.


Zuständigkeit

Über den Antrag entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht. In Hessen gibt es nicht bei allen Amtsgerichten Familiengerichte (§ 5 der Justizzuständigkeitsverordnung). Das für Sie örtlich zuständige Amtsgericht finden Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder.


Voraussetzungen

Sie haben als Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder Ehe- bzw. Lebenspartner den Anspruch auf Verteilung der Haushaltsgegenstände, wenn


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen.


Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Thema Trennung siehe


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz


Fachlich freigegeben am

22.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis