Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen


Leistungsbeschreibung

Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.


Verfahrensablauf

Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Zuständigkeit

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.


Welche Fristen muss ich beachten?

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.


Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

14.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)