Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades beantragen


Leistungsbeschreibung

Bedienstete des Landes Hessen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen unverzinslichen Vorschuss auf das Gehalt/die Bezüge zum Zweck des Erwerbs eines Fahrrades (auch Drei-, Liege- oder Lastenräder, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung) beantragen. Damit möchte das Land Hessen die Fahrrad-Mobilität fördern.

Die genaue Höhe dieses Vorschusses ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen und auf EUR 2.600 begrenzt. Er kann in individuellen Raten (max. dreißig Monatsraten), deren Höhe ebenfalls von individuellen Voraussetzungen abhängen, zurückgezahlt werden.

Das hierfür zur Verfügung stehende Gesamtbudget ist jährlich auf 1% der veranschlagten Personalausgaben begrenzt. Die Anträge werden entsprechend des Eingangsdatums bearbeitet.

Versorgungsempfänger/innen und Praktikanten/-innen sind nicht antragsberechtigt.


Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag unter Angabe Ihrer persönlichen Daten, der gewünschten Vorschusshöhe sowie den gewünschten Monatsraten.


Zuständigkeit

Über die Vorschussanträge entscheidet die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Stelle.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Kaufbeleg über den entgeltlichen Erwerb eines Fahrrades.


Welche Gebühren fallen an?

Keine.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendung (Fälligkeitsdatum auf der Rechnung) erfolgen.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Häufig gestellte Fragen

Gibt es noch Mittel für meinen Vorschuss?

Warum gibt es kein Dienstfahrrad-Leasing für Landesbedienstete?

Wie ist bei gebrauchten Rädern, zum Beispiel über eBay Kleinanzeigen erworben, mit der geforderten Rechnung umzugehen?

Gehören zu dem in Vordruck aufgeführten „Schulden“ auch Leasingverträge und Haus-/Hypothekenschulden sowie Raten-/Dispositionskredite?

Muss der Vorschuss vor Eintritt in den Ruhestand vollständig zurückgezahlt worden sein? Sind die Versetzung und der Eintritt in den Ruhestand auch unter „Beendigung des Rechtsverhältnisses zum Land Hessen“ zu subsumieren? 

Ob und inwiefern ist der Passus der Richtlinie „[…] zum Erwerb eines Fahrrades, das für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geeignet ist […]“ von der Dienststelle zu kontrollieren?

Kann ein Vorschuss auch für „E-Scooter“ (Tretroller mit E-Antrieb) beantragt werden?

Ist der Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades ein geldwerter Vorteil und wie ist er gegebenenfalls zu versteuern?

Mein Wunschfahrrad kosten mehr als 2600 Euro – kann ich dann keinen Vorschuss beantragen?

Handelt es sich bei der Vorschussgewährung um eine Unterstützung, die zustimmungspflichtig und somit den Personalvertretungsgremien vorzulegen ist?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


Fachlich freigegeben am

30.07.2020

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)