Änderung einer schon eingetragenen Ausbildung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)


Leistungsbeschreibung

Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend.

Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.

Ihr Vorteil daraus:


Verfahrensablauf

Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Eintragung / Löschung / Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Gießen


Voraussetzungen

Sie müssen Änderungen einer Ausbildung im Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Der Eintrag ist gebührenfrei.


Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss zu stellen.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


Fachlich freigegeben am

12.09.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 22 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Stiftungs- und Enteignungsbehörde, Berufsbildung in der öffentlichen Verwaltung und Geldwäscheprävention
Adresse
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
Postanschrift

Postfach:10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Adresse
Liebigstraße 14 - 16
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Besucheradresse)