Wein- und Traubenmostbestände melden


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

14.03.2025

Verfahrensablauf

Die Meldung Wein- und Traubenmostbestände können Sie online erstellen und übermitteln. Falls das nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat


Welche Fristen muss ich beachten?

Der späteste Abgabetermin für diese Meldung ist der 10. September des jeweiligen Jahres. Stichtag zur Bestandserhebung für das jeweilige Weinjahr ist der 31.07.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Meldung der Wein- und Traubenmostbestände


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 51.2 Weinbau


Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie die Meldung nicht fristgerecht abgeben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem kann es bei Fördermaßnahmen dazu kommen, dass Ihre Investitionszuschüsse gekürzt oder sogar vollständig zurückgefordert werden.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Leistungsbeschreibung


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau
Adresse
Wallufer Str. 19
65343 Eltville am Rhein