Güterrechtsregister Eintragung


Leistungsbeschreibung

Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern. Hierzu lassen Sie sich bitte von einer Notarin bzw. einem Notar beraten. Die Notarin bzw. der Notar muss Ihren Ehevertrag im gleichzeitigem Beisein beider Ehegatten beurkunden. Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen. Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen. Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen. Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.


Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten, wenden Sie sich bitte an eine Notarin bzw. einen Notar.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Sie haben einen Ehevertrag bei einer Notarin bzw. einem Notar geschlossen, weil Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern möchten. Eine Eintragung ihres gewählten Güterstandes kann erfolgen, wenn Sie


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Anmeldung im zuständigen Amtsgericht ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Keine


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

22.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Finanzamtssuche

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis