Steuerberaterin oder Steuerberater; ausländische Berufsqualifikation anerkennen


Leistungsbeschreibung

Mit der Eignungsprüfung wird die Befähigung nachgewiesen, dass der Bewerber den Steuerberaterberuf auch in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß ausüben kann.

Die Eignungsprüfung ist eine Unterform der Steuerberaterprüfung. Wenn sowohl die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung als auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllt sind, steht es dem Bewerber frei, welche Form der Prüfung er beantragt.

 


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.


Voraussetzungen

Die Zulassung zu der Eignungsprüfung setzt folgende Bedingungen voraus:

Hinweis:

Ist der Beruf des Steuerberaters im Herkunftsland nicht reglementiert, das heißt ist die Aufnahme und Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden, setzt die Zulassung zur Eignungsprüfung zusätzlich voraus, dass der Beruf des Steuerberaters 1 Jahr in den vorhergehenden 10 Jahren im Herkunftsland in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt wurde.

In diesem Fall muss die zuständige Behörde des Herkunftslandes zusätzlich bescheinigen, dass der Bewerber auf die Ausübung des Berufs vorbereitet wurde.

Die Pflicht zum Nachweis dieser einjährigen Berufserfahrung entfällt jedoch, wenn durch den Ausbildungsnachweis der Abschluss einer reglementierten Ausbildung bestätigt wird.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hinweis:

Eigene Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen; sonstige Unterlagen sind mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.


Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragsfrist ist im Gegensatz zur „normalen“ Steuerberaterprüfung für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nicht zu beachten. Allerdings: Anträge auf Zulassung zur regulären Steuerberaterprüfung sind demgegenüber fristgebunden und müssen bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingereicht werden.


Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde hat Ihnen den Empfang der Unterlagen innerhalb eines Monats zu bestätigen und gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen setzt die Steuerberaterkammer die Eignungsprüfung an. Sie findet regelmäßig zusammen mit der regulären Steuerberaterprüfung im Oktober jedes Jahr statt.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Antragsvordrucke sind im Internet der Steuerberaterkammern abrufbar.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

29.07.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Finanzamtssuche