Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens Zusendung


Leistungsbeschreibung

Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.

Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.

Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt per Onlineverfahren der Steuerverwaltung übermitteln, beispielsweise über die kostenlose Onlineplattform „Mein ELSTER“ (www.elster.de).

Nach einer entsprechenden Prüfung der Angaben wird Ihnen eine Steuernummer erteilt, die u.a. Voraussetzung für die Rechnungslegung ist.

Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens zudem unter anderem fest,

Im Ergebnis bilden Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.

Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.


Verfahrensablauf

Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit ist seit dem 1.1.2021 online vorzunehmen.

Steuerliche Anmeldung online vornehmen:

Hinweis: Für Vereine steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung. In diesen Fällen ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf Papier bei Ihrem Finanzamt einzureichen:


An wen muss ich mich wenden?

Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Dieses können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.


Zuständigkeit

Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Dieses können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.


Voraussetzungen

Sie nehmen eine

oder Sie gründen eine

oder


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: teilweise

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

01.06.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Finanzamtssuche