Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte erhalten


Leistungsbeschreibung

Sie können ergänzende Leistungen zur Rehabilitation zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Auch ohne vorher eine Rehabilitation durchgeführt zu haben, können Sie ergänzende Leistungen erhalten. Ihre Krankenkasse gewährt Ihnen die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation 

Zu den ergänzenden Leistungen gehören beispielsweise:


Verfahrensablauf


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.


Welche Fristen muss ich beachten?

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um die Länge der Antragsfristfrist zu erfahren.


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

12.11.2024

Zuständige Stelle(n)

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)