Bewerbung für ein Studium mit ausländischen Schul- und Studienabschlusszeugnissen
Leistungsbeschreibung
Staatliche Hochschulen
Wenn Sie mit einem ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss an einer staatlichen Hochschule studieren möchten, muss Ihr Abschluss zum Hochschulzugang berechtigen.
Liegt die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang vor, sind evtl. noch weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Diese sind nicht für alle Hochschulen und Studiengänge gleich. Einige Studiengänge verlangen den Nachweis besonderer fachlicher Kompetenzen.Sprachkenntnisse sind ebenfalls nachzuweisen.
Die staatlichen hessischen Hochschulen stellen Informationen und Beratungsangebote zu diesen Voraussetzungen für Sie bereit.
Die Hochschulen unterstützen Sie dabei, sich auf Studiengänge in Hessen frist- und formgerecht bewerben zu können und geben Auskunft darüber, welche Unterlagen und Nachweise Sie vorlegen müssen.
Einige Hochschulen haben die Prüfung der ausländischen Zeugnisse an externe Dienstleister ausgelagert, zum Beispiel an uni-assist e.V. Dafür können Kosten anfallen.
Private Hochschulen und Berufsakademien
Studienbewerber:innen mit ausländischen Bildungsnachweisen dürfen ein Studium an einer privaten Hochschule oder Berufsakademie nur aufnehmen, wenn ihre Bildungsnachweise als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt sind.
Für die Aufnahme eines Studiums an einer privaten Hochschule, staatlich anerkannten Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule in Hessen prüft und bewertet das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Gleichwertigkeit der ausländischen Bildungsnachweise.
Die ausländischen Bildungsnachweise müssen von den Studienbewerber:innen direkt bei den privaten Hochschulen und Berufsakademien eingereicht werden. Die privaten Hochschulen und Berufsakademien reichen dann die vorzulegenden Unterlagen entweder auf digitalem Weg oder auf dem Postweg beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.
Verfahrensablauf
An staatlichen Hochschulen:
Wenn Sie sich mit einem ausländischen Zeugnis für ein Studium in Hessen bewerben wollen, informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Webseiten der einzelnen Hochschulen, da die Bewerbungsverfahren und -fristen der Hochschulen unterschiedlich geregelt sind. Ob Sie die Bewerbung schriftlich (analog) oder elektronisch einreichen müssen, erfahren Sie ebenfalls dort.
In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:
- Sie reichen Ihre Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen bei der Hochschule ein
- Ihre Zeugnisse und Nachweise werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geprüft. Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen nachgefordert
- Das positive Ergebnis der Prüfung führt zu einer Teilnahme am Zulassungserfahren
An privaten Hochschulen und Berufsakademien:
Die Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung können auf dem Postweg oder auf digitalem Weg beantragt werden. Hierfür reichen die privaten Hochschulen und Berufsakademien den Antrag zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung mit den vorzulegenden Unterlagen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.
- Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst prüft die eingereichten Unterlagen.
- Für die Prüfung der Unterlagen wird eine Verwaltungsgebühr fällig.
- Über die Anerkennung der ausländischen Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung wird ein Bescheid ausgestellt.
- Im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses werden Sie über den Grund der Ablehnung informiert.
Wenn Sie die Unterlagen auf dem Postweg eingereicht haben, erhalten Sie diese auf dem Postweg zurück.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen an einer staatlichen hessischen Hochschule für ein Studium bewerben, wird von der jeweiligen Hochschule geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben.
Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen für ein Studium an einer privaten Hochschule, einer staatlich anerkannten Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule bewerben, bewertet das Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Hochschulzugangsberechtigung.
Voraussetzungen
- Sie haben Interesse an einem Studium in Hessen und bringen einen Schulabschluss mit, der nicht an einer deutschen Schule erworben wurde oder Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss
- Sie müssen sich form und fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen bewerben
- Sie müssen im Ausland erworbene Bildungsnachweise einreichen, die laut den Bewertungsvorschlägen der KMK, veröffentlicht in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, den Hochschulzugang eröffnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
An staatlichen Hochschulen:
- Allgemeine Bewerbungsunterlagen (je nach Studiengang, bzw. Regeln der Hochschulen)
- Dazu gehören alle bisherigen Schulabschluss und Hochschulzeugnisse, übersetzt gemäß den Vorgaben der jeweiligen Hochschule und in beglaubigter Kopie
- Ein ausreichender Sprachnachweis für die jeweilige Studiengangsprache
- APSZertifikat für Bewerberinnen und Bewerber aus China und Vietnam
An privaten Hochschulen und Berufsakademien:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Identitätsnachweis
- Ausländische(r) Bildungsnachweis(e) (begl. Kopie)
- Fächer und Notenübersicht (begl. Kopie)
- Ggf. Übersetzungen und Transliterationen der o.g. Nachweise
Welche Gebühren fallen an?
An staatlichen Hochschulen:
- Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule, ob Gebühren anfallen.
An privaten Hochschulen und Berufsakademien:
- Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 110 bis zu 160 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bewerbungsfristen werden von den einzelnen hessischen Hochschulen festgelegt. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten und beachten Sie die Bewerbungsfristen für die zulassungsbeschränkten Studiengänge.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann bis zu acht Wochen dauern.
Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.
Soweit gutachterliche Stellungnahmen zu den ausländischen Zeugnissen eingeholt werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
Rechtsgrundlage
- § 60 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)
- Verwaltungsvorschrift zum Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen
Anträge / Formulare
An staatlichen Hochschulen:
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
An privaten Hochschulen und Berufsakademien:
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Bewerbungsfristen, -anforderungen und -abläufe beschreiben die Hochschulen in der Regel ausführlich auf ihren Webseiten. Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bietet anabin.
Informationen sind in der Regel auf Deutsch und Englisch verfügbar.
- Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) – anabin
- Merkblatt zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Fachlich freigegeben am
12.12.2022Onlinedienste
- Frankfurt University of Applied Sciences
- Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Hochschule Darmstadt
- Hochschule Fulda
- Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
- Hochschule Geisenheim
- Hochschule RheinMain
- Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
- Justus-Liebig-Universität Gießen
- Hochschule für Bildende Künste - Städelschule
- Technische Universität Darmstadt
- Universität Kassel
- Technische Hochschule Mittelhessen
- Philipps-Universität Marburg
- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (nur für private Hochschulen und Berufsakademien!)
Zuständige Stelle(n)
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat II 6 A
Adresse
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)
Adresse
Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
Adresse
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main
Studienbüro der Hochschule Fulda
Adresse
Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Postanschrift
Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Studienbüro der Hochschule RheinMain
Adresse
Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Gebäude A, Gartengeschoss)
Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
Adresse
Wiesenstraße 14
35390 Gießen, Universitätsstadt
Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
Adresse
Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim
(Müller-Thurgau-Haus, Erdgeschoss, Raum 00.08)
Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Adresse
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60001 Frankfurt am Main
(PEG-Gebäude, 1. Obergeschoss)
Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
Adresse
Dürerstraße 10
60596 Frankfurt am Main
Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
Adresse
Schlossstraße 31
63065 Offenbach am Main, St.
Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Adresse
Eschersheimer Landstr. 29-39
60322 Frankfurt am Main
Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
Adresse
Goethestraße 58
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Studienservice im Erdgeschoss)
Postanschrift
Postfach:111440
35390 Gießen, Universitätsstadt
Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg
Adresse
Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt
Postanschrift
Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt
Studierendensekretariat der Universität Kassel
Adresse
Mönchebergstraße 19
34125 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Moritzstraße 18
34125 Kassel, documenta-Stadt
(Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund um das Studium ist die Infotheke "Information Studium" im Campus Center, Ebene 3.)
Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt
Adresse
Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt