Zahlung der Versorgungsbezüge für ehemalige Landesbedienstete


Leistungsbeschreibung

Die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes und ihre Hinterbliebenen erhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge und Kindergeld.


Verfahrensablauf

Für die Aufnahme der Zahlung der Versorgungsbezüge ist zunächst eine Festsetzung durch das Regierungspräsidium in Kassel erforderlich.


An wen muss ich mich wenden?

Die Hessische Bezügestelle – Nebenstelle Wiesbaden – ist zuständig für die  Auszahlung der Versorgungsbezüge an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen sowie deren Hinterbliebenen. Hierzu gehören auch die ehemaligen Beamten des Landes Hessen, die aufgrund des Gesetzes zur Kommunalisierung  zum Stichtag 01. April 2005 an einen Landkreis oder  an eine kreisfreie Stadt versetzt wurden.


Rechtsgrundlage

Hessisches Beamtenversorgungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialversicherungsrecht , Altersvermögensgesetz


Anträge / Formulare

Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite  der Hessischen Bezügestelle unter Formulare. 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


Fachlich freigegeben am

21.11.2016

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel, documenta-Stadt
(Briefkasten und Haupteingang über "Samuel-Beckett-Anlage")
Postanschrift

Postfach:10 41 29
34041 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Postanschrift
Außenstelle Wiesbaden -
Postfach:15 67
65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt