Umzugskosten für Landesbedienstete


Leistungsbeschreibung

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten  des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.


An wen muss ich mich wenden?

An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .


Voraussetzungen

Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.

 


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


Fachlich freigegeben am

21.11.2016

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel, documenta-Stadt
(Briefkasten und Haupteingang über "Samuel-Beckett-Anlage")
Postanschrift

Postfach:10 41 29
34041 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Postanschrift
Außenstelle Wiesbaden -
Postfach:15 67
65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt