Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Gemeinden / Städte


Leistungsbeschreibung

Die Freiherr-vom-Stein-Plakette kann einmalig allen hessischen Gemeinden und Städten verliehen werden, die auf ein 750- oder mehrjähriges Bestehen zurückblicken und das historische Ereignis im festlichen Rahmen feiern.


Verfahrensablauf

Die Freiherr-vom Stein-Plakette wird auf Antrag verliehen.
Dem Antrag ist eine aktuelle Stellungnahme des für die Gemeinde regional zuständigen Hessischen Staatsarchives beizulegen.


An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumstag (Festakt) zusammen mit dem urkundlichen Beleg über das Jubiläumsalter sowie dem Festprogramm vorzulegen.
Gemeinden, die die Absicht haben, einen Antrag vorzulegen, melden dies vorab unter Angabe des vorgesehenen Termins der Jubiläumsfeierlichkeiten bis zum 30. November des vorhergehenden Jahres direkt an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.


Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Kann einer Gemeinde bei einem Ortsteiljubiläum die Freiherr-vom-Stein-Plakette nicht mehr verliehen werden, so kann an deren Stelle die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz


Fachlich freigegeben am

11.09.2026

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung IV Kommunale Angelegenheiten
Adresse
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt