Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde an Gemeinden / Städte


Leistungsbeschreibung

Kann einer Gemeinde bei einem Ortsteiljubiläum die Freiherr-vom-Stein-Plakette nicht mehr verliehen werden, so kann an deren Stelle die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden.


Verfahrensablauf

Die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde wird auf Antrag verliehen.

Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumstag (Festakt) zusammen mit dem urkundlichen Beleg über das Jubiläumsalter sowie dem Festprogramm vorzulegen.


An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumstag (Festakt) vorzulegen.
Gemeinden, die die Absicht haben, einen Antrag vorzulegen, melden dies vorab unter Angabe des vorgesehenen Termins der Jubiläumsfeierlichkeiten bis zum 30. November des vorhergehenden Jahres direkt an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.


Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz


Fachlich freigegeben am

11.09.2026

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung IV Kommunale Angelegenheiten
Adresse
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt