Förderung des Breitensports


Leistungsbeschreibung

Förderung der unterschiedlichen Bereiche im Breitensport einschließlich Prävention und Gesundheitsförderung durch Sport in Hessen.


Verfahrensablauf

Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Der in der Regel formlosen Antragstellung sind Projektbeschreibungen und Kosten- und Finanzierungspläne beizulegen.


An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Abteilung Sport


Voraussetzungen

In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Breiten- und Gesundheitssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.

Gefördert werden können nur Projekte und Maßnahmen von herausragender und beispielgebender Bedeutung, die mit dem Landessportbund Hessen und anderen beteiligten Institutionen abgestimmt sind. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Bearbeitungsdauer

Zeitnah.


Rechtsgrundlage

Artikel 62 a Hessische Verfassung


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Fachlich freigegeben am

19.07.2016

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Adresse
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt