Zuwendung für Vereinsarbeit beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Sportförderpolitik der hessischen Landesregierung setzt bei den kleinsten Einheiten an: den Vereinen. Vereine sind von zentraler Bedeutung für unser gemeinschaftliches Zusammenleben. Zur Unterstützung der hessischen Sportvereine und deren Verbände und ihrer zumeist ehrenamtlichen Arbeit bietet das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege mit dem Förderprogramm „Weiterführung der Vereinsarbeit“ eine Hilfestellung an, um möglichst schnell und unbürokratisch Landesmittel für die weitere Vereinsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Bei Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung – insbesondere durch Ausgaben für die Anschaffung von langlebigen Sport- oder Pflegegeräten, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen – kann hessischen Sportvereinen als Mitgliedern im Landessportbund Hessen und Sportverbänden eine Zuwendung zur Weiterführung der Vereins- beziehungsweise Verbandsarbeit bewilligt werden. Regelmäßig kommen hierbei Maßnahmen in Frage, mit einer finanziellen Belastung von bis zu 35.000 €. Für bauliche Maßnahmen von über 35.000 € kommen die Förderprogramme „Sportland Hessen“ und „Vereinseigener Sportstättenbau“ in Betracht.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. In Abhängigkeit von den Gesamtkosten und der finanziellen Belastung des Vereins werden Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000 € gewährt. Dabei kann die gewährte Projektförderung bis zu 30 % der als zuwendungsfähigen anerkannten Ausgaben betragen. Über die eventuelle Förderung werden die regional zuständigen Sportämter der Vereine sowie der Landessportbundes Hessen informiert.


Verfahrensablauf

Antragsstellung

Auszahlung:

Verwendungsnachweisprüfung:


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.


Voraussetzungen

Eine Landeszuwendung kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen

Nach Projektabschluss müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen:


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?


Bearbeitungsdauer


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Das Förderverfahren kann schriftlich oder online abgewickelt werden. Die PDF-Vorlagen der Formulare können bei Bedarf bei der zuständigen Behörde angefragt werden.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Adresse
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt