Pflegeversicherung: Versicherungspflicht für Versicherte in der privaten Krankenversicherung


Leistungsbeschreibung

In Deutschland muss jeder Einwohner über eine Kranken- und Pflegeversicherung verfügen.

Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, müssen Sie eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Der Vertrag kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das Wahlrecht muss innerhalb von 6 Monaten ausgeübt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Ein privates Krankenversicherungsunternehmen oder ein anderes die Pflegeversicherung betreibendes Versicherungsunternehmen.


Voraussetzungen

Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht für


Rechtsgrundlage

§§ 23, 25 und 121 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)


Was sollte ich noch wissen?

Nach § 121Abs. 1 SGB XI handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

27.10.2016

Zuständige Stelle(n)

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.