Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen


Leistungsbeschreibung

Vom Land und der Tierseuchenkasse erhalten Sie in bestimmten Fällen Entschädigungen für Tierverluste, z.B. für Tierverluste durch anzeigepflichtige Seuchen, behördlich angeordnete Tötungen und Schäden infolge amtlicher Bekämpfungsmaßnahmen. Die Entschädigungen richten sich nach den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes. Sie können Entschädigungszahlungen für privat, beruflich oder gewerblich gehaltene Tiere folgender Tierarten erhalten:

Grundlage für die Höhe der Entschädigung ist der allgemeine Wert des Tieres. Dies ist der Geldbetrag (ohne Mehrwertsteuer), den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Tier am Tag des Schadens zu erwerben. Grundlage sind beispielsweise die Preise der Zuchtviehmärkte. Der Wert des Tieres ändert sich nicht, wenn das Tier erkrankt ist, beispielsweise an einer Seuche leidet. Es gelten je nach Tierart unterschiedliche Höchstsätze pro Tier. Fische werden entschädigt, wenn sie bei beim Auftreten exotischer Fischseuchen auf amtliche Anordnung getötet werden und die sonstigen tierseuchenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Verfahrensablauf

Sie müssen sofort das für Sie zuständige Veterinäramt informieren, wenn Sie eine Seuche vermuten.

Nachdem Sie die angeordneten tierseuchenrechtlichen Maßnahmen erfüllt haben, können Sie Ihren Antrag beim Veterinäramt einreichen. Eine solche Maßnahme ist zum Beispiel die Tötung einzelner Tiere oder des ganzen Bestandes. Das Veterinäramt prüft und bearbeitet den Antrag abschließend und reicht ihn bei der Tierseuchenkasse ein.

Das Antragsformular steht Ihnen auch auf der Internetseite der Tierseuchenkasse zum Download zur Verfügung.


An wen muss ich mich wenden?

Die Wertermittlung erfolgt durch das zuständige Veterinäramt nach den Vorgaben der Schätzrichtlinien des Landes Hessen.

Der Antrag wird über das zuständige Veterinäramt an die Hessische Tierseuchenkasse gestellt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Fachdienst Tierseuchenbekämpfung


Voraussetzungen

Als Besitzer oder Besitzerin der Tiere


Welche Unterlagen werden benötigt?

Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt. Insbesondere ist mindestens gefordert:


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Der vollständige Antrag muss spätestens 30 Tage nach der Tötung der Tiere bei der hessischen Tierseuchenkasse eingereicht sein


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

19.08.2014

Zuständige Stelle(n)

Hessische Tierseuchenkasse
Adresse
Mainzer Straße 17
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tierseuchenbekämpfung
Adresse
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen
(Außenstelle Wolfhagen)