Tierschutzbeauftragte: Bestellung


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

07.05.2021

Verfahrensablauf

Die Anzeige über die Bestellung eines Tierschutzbeauftragten hat schriftlich, unterschrieben und per Post bei der zuständigen Stelle zu erfolgen.


Welche Fristen muss ich beachten?

Anzeige sowie die behördliche Anerkennung als Tierschutzbeauftragte sind vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung erforderlich.


Anträge / Formulare

Das Formular zur Anzeige ist bei den zuständigen Regierungspräsidien erhältlich.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.


Welche Gebühren fallen an?

Eine Gebührenerhebung nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung ist möglich. Genaue Auskünfte erteilen in Hessen die für Tierversuche jeweils zuständigen Regierungspräsidien.

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Voraussetzungen

Tierschutzbeauftragte sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsfrei.

Sie haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin.
  2. Sie müssen die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
  3. Sie müssen die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
  4. Sie dürfen nicht gleichzeitig zuständig für Tierversuche sein, die sie selbst durchführen.
  5. Sie sind nicht gleichzeitig für das Halten oder Züchten der Tiere in der Einrichtung verantwortlich.

Betreff Ziffer I kann die zuständige Behörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die nach Ziffer II erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen sind.

Betreff Ziffer V kann die zuständige Behörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit dies auf Grund der sachlichen und personellen Ausstattung der Einrichtung oder des Betriebs sachgerecht ist und Belange des Tierschutzes nicht entgegenstehen.

Zur Wahrnehmung folgender Aufgaben sind die Tierschutzbeauftragten verpflichtet:

Von der Einrichtung sind Stellung und Befugnisse der Tierschutzbeauftragten durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form zu regeln. Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind von der Einrichtung ihre Zuständigkeitsbereiche festzulegen.

Die Einrichtung hat darüber hinaus,


Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen sind in deutscher Sprache zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen beizufügen wie z. B.:

Angaben zu Stellung (Weisungsfreiheit) und Befugnissen der Tierschutzbeauftragten sowie deren Zuständigkeitsbereichen einschließlich der diese regelnden   innerbetrieblichen Anweisung o. ä.


Leistungsbeschreibung

Vor Aufnahme nachfolgend aufgeführter Tätigkeiten, hat der Träger der Einrichtung, oder der für den Betrieb Verantwortliche, eine(n) oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzuzeigen:


Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Gießen
Adresse
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
Postanschrift

Postfach:10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 23 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt