Anerkennung von Prüfstellen für Durchflussmesseinrichtungen und Drosselorgane beantragen


Leistungsbeschreibung

Durchflussmesseinrichtungen auf Kläranlagen und Abwasserübergabestationen sowie Drosselorgane an Regenüberläufen und Regenüberlaufbecken erfordern eine regelmäßige Wartung und Kontrolle.

In Hessen sind regelmäßige Überprüfungen durch staatliche oder anerkannte Prüfstellen vorgeschrieben.

Diese Prüfstellen haben die Aufgabe, diejenigen Kontrollen und Prüfungen durchzuführen, die besondere Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Hydraulik und Hydrometrie benötigen. Überdies müssen diese Prüfstellen hydrometrische Geräte einsetzen können, die über die übliche Ausstattung eines Ingenieurbüros oder eines Betreibers weit hinausgehen.

Die Anerkennung einer Prüfstelle muss beantragt werden.

Gleichwertige Anerkennungen anderer Bundesländer und anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines  Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum werden in Hessen anerkannt. Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Anerkennungsbehörde in Abstimmung mit einer der staatlichen Prüfstellen auf Antrag.


Verfahrensablauf

Die Anerkennung als Prüfstelle für Durchflussmesseinrichtungen und Drosselorgane (z. B. nach § 11 EKVO) ist schriftlich bei der zuständigen Landesbehörde (in Hessen das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, HLNUG) zu beantragen. Dem Antrag sind die fachliche Stellungnahme einer staatlichen Prüfstelle sowie eine Verpflichtungserklärung beizufügen.

Zur Beurteilung Ihres Antrags bedarf es vorab einer fachlichen Stellungnahme durch eine staatliche Prüfstelle. Die fachliche Stellungnahme sollte bei Antragsstellung nicht älter als 2 Jahre sein. Die fachliche Stellungnahme ist dem Antrag auf Anerkennung beizufügen. Umfassende Informationen hierzu finden Sie im „Merkblatt zum Anerkennungsverfahren  - Prüfstellen für Durchflussmesseinrichtungen und Drosselorgane“ (D 1.10) des HLUG.

Das HLNUG informiert Sie über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen innerhalb eines Monats.

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung erteilt. Sie ist in der Regel auf 5 Jahre befristet und kann auf Antrag um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) veröffentlicht eine Liste der anerkannten Prüfstellen in Hessen auf seiner Internetseite.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Behörde für die Anerkennung ist das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)


Voraussetzungen

Prüfstellen sind anzuerkennen, wenn

Staatliche Prüfstellen und anerkannten Prüfstellen haben die mit der Durchführung der Prüfungen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfstelle für die jeweils vorgesehenen Tätigkeiten auf der Grundlage eines internen Konzeptes aus- und fortzubilden sowie ein Qualitätshandbuch zu führen. Sie haben an den für die Prüfstellen ausgerichteten Schulungskursen teilzunehmen.

Prüfstellen dürfen nicht die von ihnen selbst geplanten, eingerichteten oder betriebenen Anlagen überprüfen

Hinweis:

Die Anerkennung ist zu befristen und kann auf bestimmte Untersuchungen und Prüfungen beschränkt werden. Sie kann eventuell Nebenbestimmungen enthalten. Die Anerkennung kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Anerkennungen anderer Bundesländer oder Mitgliedsstaaten der EU sind dem Antrag beizufügen:


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Ein Antragsformular ist im „Merkblatt zum Anerkennungsverfahren - Prüfstellen für Durchflussmesseinrichtungen und Drosselorgane“ (D 2.10) des HLNUG enthalten


Was sollte ich noch wissen?

Die Anerkennungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung weiterhin erfüllt sind. Das Ergebnis dieser Prüfung wird der Prüfstelle anschließend mitgeteilt.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

22.05.2014

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Adresse
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt